Die Staatsgeschichte 1798-2008 im Überblick

Zusammenfassung

Der Kanton Schwyz war vor 200 Jahren eine Föderation von Landschaften oder Bezirken, nach 1848 lange ein eher kraftloser staatlicher Überbau über den Bezirken und Gemeinden. Heute besteht die Besonderheit des dreigliedrigen Staatsaufbaus fort, aber der Kanton ist ein moderner und finanzstarker Dienstleistungsstaat. Wie kam es so weit? In der Zeit vom Untergang der alten Eidgenossenschaft 1798 bis zur Gründung des Bundesstaates 1848 gelang es Schwyz nicht, ein neuzeitlicher Staat zu werden. Der Kanton war nach aussen ein souveräner eidgenössischer Stand, im Innern ein Bund weitgehend autonomer Bezirke. Erst die Niederlage im Sonderbundskrieg führte 1848 zur Schaffung eines stärkeren Kantons. Aber die Vollzugsprobleme waren gewaltig, materiell blieb die Hoheit der Bezirke weitgehend ungebrochen. Nur im Strassenbau vermochte sich der Kanton durchzusetzen.
Die Periode von 1876 bis 1928 brachte die innere Konsolidierung. Das Verfassungsrecht erhielt 1898 seinen vorläufigen Abschluss, das Verhältnis des Kantons zu den Bezirken, Gemeinden und Korporationen konnte geregelt werden. Finanzielle Mittel aber erhielt der Kanton kaum. In den 1920er-Jahren wuchs die Einsicht, dass Schwyz zurückgeblieben war und etwas dagegen zu tun war. Der Erneuerungswille gewann nach 1928 an Kraft. Das kantonale Recht wurde bereinigt, das Steuerrecht saniert, die Infrastruktur verbessert. Krisen- und Kriegszeit zwangen zur Neuorientierung. Aber in der ersten Phase der Hochkonjunktur von 1945 bis 1964 holte Schwyz seinen Rückstand nicht auf. Der Aufschwung wurde passiv erduldet, wenig gestaltet. Dies änderte sich um 1964. Zwar blieb die konservative Gesinnung, aber diese war nun vereinbar mit Optimismus und Reformgeist. Die Gunst der Lage, der Anschluss an die Autobahnen, eine erfolgreiche Steuerpolitik liessen Schwyz um 2000 zu einem finanzstarken Dienstleistungsstaat werden. Unter diesen Voraussetzungen stellte sich erneut die Frage nach dem Staatsaufbau. Aber das Volk sagte 2006 Nein zur Abschaffung der Bezirke und verankerte sie in der neuen Verfassung, die 2011 angenommen wurde. Schwyz blieb ein Sonderfall, dem Zusammenwirken von Fortschritt und Tradition wohl auch seinen Aufstieg verdankend.


Die Staatsgeschichte 1798–2008 im Überblick
Die Geschichte des Kantons Schwyz, Band 4, S. 67-117
Autor: Meinrad Suter

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