«Administrative Versorgungen im Kanton Schwyz»


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Anlässlich der 142. Jahresversammlung des Historischen Vereins des Kantons Schwyz am Sonntag, 8. Dezember 2019 im Hotel Sternen in Pfäffikon präsentierten Dr. phil. Sara Galle, lic. phil. Flavia Grossmann und lic. phil. Mirjam Häsler Kristmann Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) zum Thema «Administrative Versorgungen im Kanton Schwyz».

Webseite https://www.uek-administrative-versorgungen.ch/startseite

Bericht im Radio SRF Regionaljournal Zentralschweiz vom 8.12.2019

Bericht im Höfner Volksblatt vom 10.12.2019

Auch in den kürzlich erschienenen «Mitteilungen des Historischen Vereins des Kantons Schwyz» behandelt ein Beitrag die administrativen Versorgungen im Kanton Schwyz.

Von den Schwyzer Behörden bis Anfang der 1970er-Jahre angeordnete Massnahmen waren dafür verantwortlich, dass zahlreiche Männer und Frauen, die den gesellschaftlichen Normen nicht entsprachen oder Mühe hatten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, in der Zwangsarbeitsanstalt Kaltbach in Schwyz oder in ähnlichen Institutionen untergebracht wurden.
 
Fast 1300 Zwangsversorgungen in 35 Jahren
Sara Galle, Flavia Grossmann und Mirjam Häsler Kristmann haben als Mitarbeiterinnen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen die Entstehung und Entwicklung der Gesetzesgrundlagen, das Behördenhandeln, den Alltag in den Anstalten und die Biografien von Betroffenen untersucht. Ihre Erkenntnisse sind in die Berichte eingeflossen, welche vor kurzem für die ganze Schweiz publiziert wurden. Der Artikel in den «Mitteilungen» beleuchtet die Verhältnisse im Kanton Schwyz, insbesondere die zentrale Rolle, welche die Zwangsarbeitsanstalt Kaltbach in Schwyz für die Umsetzung von Massnahmen hatte. Die Autorinnen machen aber auch deutlich, dass es für die 1280 Anträge von kommunalen Behörden aus dem Kanton Schwyz und anderen Kantonen, welche der Regierungsrat von 1935 bis 1970 für die Beurteilung von Zwangsversorgungen hatte, kaum Alternativen zum «Kaltbach» gab. Es gab weder ein Gefängnis noch ein Erziehungsheim oder eine psychiatrische Klinik im Kanton. Mit dem Gesetz über die Errichtung einer Zwangsarbeitsanstalt von 1896, mit der Polizeiverordnung von 1892 und dem Zivilgesetzbuch operierte man zudem mit einem gesetzlichen Gerüst, das klare Rahmenbedingungen setzte. Die Autorinnen halten allerdings fest: «Gleichwohl waren Anstaltsversorgungen keine von oben initiierten Entscheide. Ausgangspunkt bildete vielmehr das nahe Umfeld der Personen in den Gemeinden. Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn und Vormunde konnten eine Anzeige an die kommunalen Behörden richten. Diese gelangten mit ihrem Antrag je nach Rechtsgrundlage entweder ans Bezirksamt oder direkt an den Regierungsrat.» Der Artikel schildert anschaulich Einzelschicksale und die zentrale Rolle des kantonalen Schutzaufsichts- und Fürsorgeamts.

Titelblatt der Broschüre des Schwyzer Schutzaufsichtsbeamten, um 1930: Dargestellt ist die idealisierte Sicht der Schutzaufsicht mit einem Patron, der seinen «Schützling» nach seiner Entlassung im Gefängnishof empfängt und begleitet. (Bild: Staatsarchiv Schwyz)


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